Förderung für Ihr Mehrfamilienhaus
Welche Förderung kommt für ein neu gebautes Mehrfamilienhaus infrage? Je nach Bauvorhaben können die KfW-Neubauförderung, die bayerische Wohnraumförderung und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten relevant sein. Entscheidend sind die jeweiligen Voraussetzungen, der energetische Standard, erforderliche Nachhaltigkeitsnachweise und der Zeitpunkt der Antragstellung.
Holzbau Bayern berücksichtigt die baulichen Anforderungen bereits bei der Planung Ihres Mehrfamilienhauses. So können Gebäudekonzept, Bauweise und technische Ausstattung auf die angestrebten Standards abgestimmt werden. Welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben infrage kommen, welche Nachweise erforderlich sind und wie sich die Finanzierung gestalten lässt, klären Sie gemeinsam mit den zuständigen Fachleuten und Ihrem Finanzierungspartner.
KfW-Förderung
Für den Neubau von Mehrfamilienhäusern kann das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (Kredit 298) infrage kommen. Welche Förderstufe verfügbar ist, hängt unter anderem von den energetischen Anforderungen, den Treibhausgasemissionen beziehungsweise den Nachhaltigkeitsnachweisen und den jeweils geltenden Programmregeln ab.
Je nach Förderstufe unterscheiden sich die Voraussetzungen und die maximal mögliche Kredithöhe je Wohneinheit. Für die Förderstufe mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) gelten zusätzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitszertifizierung. Eine bestimmte Bauweise allein begründet keinen Förderanspruch.
Wichtig ist die rechtzeitige Abstimmung: Die erforderlichen Nachweise und der zulässige Zeitpunkt des Vorhabenbeginns müssen vor verbindlichen Projektentscheidungen geprüft werden. Fördermittel können außerdem von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängen; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die KfW veröffentlicht die aktuellen Förderbedingungen und Konditionen auf ihrer offiziellen Produktseite zur Neubauförderung.
Was bedeutet EH40 beim Mehrfamilienhaus?
EH40 steht für Effizienzhaus 40. Der Standard beschreibt die energetische Qualität eines Gebäudes im Verhältnis zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude. Entscheidend sind unter anderem der Energiebedarf und die Qualität der Gebäudehülle sowie die eingesetzte Anlagentechnik.
Die Zahl 40 bedeutet nicht, dass ein Gebäude pauschal 40 Prozent weniger Heizkosten verursacht. Sie ist eine Kennzahl innerhalb des Effizienzhaus-Systems und keine Garantie für eine bestimmte Energieeinsparung oder Wirtschaftlichkeit.
Ob ein Mehrfamilienhaus den geforderten Standard erreicht, muss für das konkrete Gebäude rechnerisch nachgewiesen werden. Gebäudehülle, Fenster, Wärmeversorgung, Lüftung und weitere technische Komponenten sind deshalb frühzeitig aufeinander abzustimmen. Die erforderlichen Bestätigungen erfolgen durch die dafür qualifizierten Fachleute.
QNG
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude. Es berücksichtigt festgelegte Anforderungen, die über die reine energetische Qualität hinausgehen. Je nach Förderweg ist eine entsprechende Zertifizierung Voraussetzung für die angestrebte Förderstufe.
Eine grundsätzlich für eine Zertifizierung geeignete Bauweise bedeutet noch nicht, dass ein Gebäude das QNG tatsächlich erhält. Dafür müssen die Anforderungen des konkreten Projekts erfüllt und die erforderlichen Prüfungen sowie Dokumentationen durchgeführt werden.
Bei einem Mehrfamilienhaus sollte deshalb frühzeitig geklärt werden, ob ein QNG-Nachweis erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Planung, die Auswahl der Materialien und die Gebäudetechnik müssen mit den Anforderungen des gewählten Nachweis- und Zertifizierungsverfahrens abgestimmt werden.
Energieeffizienz, Gebäudetechnik und Materialien gemeinsam planen
Ein Mehrfamilienhaus in Holz- oder Holzhybridbauweise lässt sich mit einem abgestimmten Energie- und Technikkonzept planen. Je nach Projekt können beispielsweise eine Wärmepumpe, eine Lüftungsanlage, Photovoltaik oder ein Stromspeicher dazugehören.
Welche Kombination geeignet ist, hängt von Gebäudegröße, Nutzung, Standort, energetischer Berechnung und den Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms ab. Auch die Umweltwirkungen der Baustoffe und die Treibhausgasemissionen des Gebäudes müssen nach den jeweils geforderten Methoden bewertet werden.
Der Baustoff Holz allein ersetzt keine energetischen Berechnungen, Nachhaltigkeitsnachweise oder Zertifizierungen. Holzbau Bayern berücksichtigt die baulichen Anforderungen im Gebäudekonzept. Die fachlichen Nachweise werden mit den zuständigen Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsexperten abgestimmt.
Wohnungsbauförderung in Bayern prüfen
Für Mehrfamilienhäuser in Bayern können neben Bundesprogrammen auch Förderangebote des Freistaats infrage kommen. Die bayerische Wohnraumförderung unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen die Schaffung von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Mietwohnraum. Welche Förderung möglich ist, hängt unter anderem vom Programm, der Zielgruppe, dem örtlichen Wohnraumbedarf und den jeweiligen Projektanforderungen ab.
Im geförderten Mietwohnungsbau können Bindungen an Mietpreise, Belegung oder Nutzungszeiträume entstehen. Diese Anforderungen beeinflussen die spätere Vermietung und sollten deshalb bereits in der Projektentwicklung berücksichtigt werden.
Die Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen sind mit der zuständigen Bewilligungsstelle zu klären. Einen Überblick bietet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die konkrete Förderfähigkeit muss für das jeweilige Bauvorhaben geprüft werden.
Degressive AfA und Sonderabschreibung getrennt betrachten
Neben möglichen Förderdarlehen können steuerliche Abschreibungen die Wirtschaftlichkeitsrechnung eines vermieteten Neubaus beeinflussen. Dabei sind die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 Absatz 5a EStG und die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG voneinander zu unterscheiden.
Die degressive AfA ermöglicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Abschreibung von 5 Prozent des jeweiligen Restwerts. Für begünstigten Mietwohnungsneubau kann zusätzlich eine Sonderabschreibung von bis zu 5 Prozent der maßgeblichen Bemessungsgrundlage pro Jahr im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren infrage kommen.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich. Bei der Sonderabschreibung sind unter anderem die maßgeblichen Bauantrags- oder Anzeigezeiträume, die Baukosten- und Bemessungsgrenzen, die energetischen und nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen sowie die vorgeschriebene entgeltliche Wohnraumüberlassung zu prüfen. Für bestimmte neuere Bauvorhaben ist insbesondere der EH40-Standard in Verbindung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude relevant.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche steuerlichen Folgen sich ergeben, hängt vom konkreten Projekt und der individuellen Steuersituation ab. Lassen Sie die Anwendung deshalb vor der Investitionsentscheidung durch Ihre Steuerberatung prüfen. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in § 7 EStG und § 7b EStG.
Förderung von Anfang an mitdenken
Sie planen ein Mehrfamilienhaus und möchten die baulichen Voraussetzungen für mögliche Förderprogramme frühzeitig berücksichtigen? Besprechen Sie mit Holzbau Bayern Ihr Vorhaben, den angestrebten Energiestandard und die Anforderungen an Gebäudekonzept und Bauweise.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und klären Sie die baulichen Grundlagen für die nächsten Planungsschritte.
FAQ
Je nach Projekt können KfW-Förderkredite für den klimafreundlichen Neubau, Förderangebote des Freistaats Bayern für den Mietwohnungsbau und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten infrage kommen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich. Förderfähigkeit, Kombinationsmöglichkeiten und Antragsfristen sollten vor verbindlichen Projektentscheidungen geprüft werden.
Nein. Die Förderfähigkeit richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Programms und den erforderlichen Nachweisen. Holzbau kann Bestandteil eines geeigneten Gebäudekonzepts sein, ersetzt aber weder die energetischen Berechnungen noch eine gegebenenfalls notwendige Nachhaltigkeitszertifizierung.
EH40 bezeichnet einen energetischen Gebäudestandard. QNG ist ein Qualitätssiegel, das weitergehende Anforderungen an die Nachhaltigkeit eines Gebäudes umfasst. Ob beide Nachweise erforderlich sind, hängt vom Förderprogramm oder von der steuerlichen Regelung ab.
Der zulässige Zeitpunkt der Antragstellung und des Vorhabenbeginns richtet sich nach dem jeweiligen Förderprogramm. Je nach Programm müssen bestimmte Nachweise vorliegen und verbindliche Liefer- oder Leistungsverträge dürfen erst zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen werden. Prüfen Sie deshalb die aktuellen Bedingungen, bevor Sie entsprechende Verpflichtungen eingehen.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Kombination hängt von den jeweiligen Förder- und Steuervorschriften sowie vom konkreten Vorhaben ab. Lassen Sie mögliche Wechselwirkungen und Ausschlüsse durch Ihren Finanzierungspartner und Ihre Steuerberatung prüfen.
Sie planen ein Mehrfamilienhaus und möchten die baulichen Voraussetzungen für mögliche Förderprogramme frühzeitig berücksichtigen? Besprechen Sie mit Holzbau Bayern Ihr Vorhaben, den angestrebten Energiestandard und die Anforderungen an Gebäudekonzept und Bauweise.